Mitteilung des DHB (Klarstellung zum 01.07.2010): Abstandsvergehen Das "Nichteinhalten des Abstandes" führt nur dann zur Disqualifikation (+Bericht), wenn der Wurf in der letzten Spielminute(!) nicht ausgeführt werden kann. Wird der Wurf ausgeführt (keine Spielzeiteinschränkung!) und durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, dann ist die normale Progression vorgesehen, auch in der letzten Spielminute.
Wenn nun die Spielerin Mainka die zum Anwurf bereite Gegenspielerin nicht berührt hat sondern in ein bis zwei Meter von der zum Anwurf bereiten Gegenspielerin entfernt in eigener Hälfe steht (merke: beim Anwurf haben sich alle Mitspieler der Mannschaft die Anwurf hat, in der eigenen Hälfte aufzuhalten), kann die zum Anwurf bereite Gegenspielerin den Anwurf grundsätzlich ausführen.
Dies bedeutet, dass die Spielerin Mainka NICHT zu disqualifizieren (=roten Karte) ist. Da dies dennoch erfolgte, ist diese Entscheidung falsch. Somit war auch die automatisch folgende Sperre Unrecht. In anderen Worten: Der TSV wurde aufgrund einer Fehlentscheidung sportlich (Spiele gegen Union Halle und BSV Magdeburg) benachteiligt.
Im Übrigen, so die Spielordnung des DHB, § 81 Abs. 8: Die Spielleitende Stelle ist nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Disqualifikationen aufzuheben oder die von dem Schiedsrichter vorgenommene Einstufung eines Vergehens zu ändern.
Offensichtlich sind Dir die geltenden Regeln (wie auch den Schiedsrichtern in Rödertal) NICHT geläufig. Vielleicht solltest Du Dir mal ein Regelheft zulegen.
Also, wie schon zuletzt, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
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